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Unsere Pokalaktion
jede 3er Serie 34,90 €
inkl. Gravur

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der QualityMind GmbH mit Sitz in Dreieich (nachfolgend „QualityMind“)


Geltungsbereich

 

  1. Nachfolgend als Kunde bezeichnet werden alle Personen oder Unternehmen die von der QualityMind Dienstleistungen und/oder Waren/Sachen beziehen (Besteller) oder beziehen wollen (Interessenten). Soweit nicht anders bezeichnet, ist es unerheblich ob es sich hier um einen Verbraucher (privat Kunden) oder einen Unternehmer (Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB) handelt.
  2. Die QualityMind ist sowohl im Handels- als auch im Dienstleistungsbereich tätig. Soweit nicht explizit ein Bereich in einer Bedingung unserer AGB ausgeschlossen wurde, gilt die entsprechende Bedingung sowohl für den Handel- (Waren/Sachen) als auch für Dienstleistungen (Leistungen) in gleichem Maße, ohne dass es einer Aufführung des anderen Bereiches bedarf.
  3. Soweit für den Verbraucher durch eine der nachstehenden Bedingungen eine Verschlechterung gegenüber der gesetzlichen Regelung eintreten würde, gilt für ihn in jeden Einzelfall die gesetzliche Regelung, auch wenn dies nicht explizit Erwähnung findet.
  4. Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden AGB der QualityMind. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die gesamte Geschäftsverbindung als anerkannt. 
  5. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  6. Abweichende Bedingungen die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
  7. Der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff „Verbraucher“ richtet sich nach der Legaldefinition in § 13 BGB.
  8. Der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff „Unternehmer“ richtet sich nach der Legaldefinition in § 14 BGB.
  9. Weichen wir zu Gunsten des Kunden von einer oder mehreren Bestimmungen von unseren AGB ab, so geschieht dies freiwillig und nur für den betroffenen Einzelfall, ein Recht für weitere auch zukünftige Geschäfte/Verträge kann, auch im Wiederholungsfall, hieraus nicht abgeleitet werden.

 


Angebot und Vertragsabschluss

 

  1. Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, d.h. nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes zu verstehen.
  2. Telefonische Bestellungen sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns angenommen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich sofortige Lieferung. In letzterem Falle kommt der Vertrag über die telefonisch vom Kunden durchgegebenen Waren und Leistungen zustande.
  3. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

 


Überlassene Unterlagen

 

  1. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichten oder sonstigen Leistungsdaten und Unterlagen, auch handschriftlicher Natur, bleiben vorbehalten.
  2. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung zulässig.
  3. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.

 


Einlösebedingungen für Dreieichscheine "Wertgutscheine" und "Stempelgutscheine"

 

  1. Alle während der Corona-Krise 2020 erstellten Gutscheine verlieren am 31. Dezember 2023 ihr Gültigkeit.
  2. Jeder Gutscheine hat zur Kontrolle der Echtheit einen Gutscheincode, dieser wird beim einlösen kontrolliert.
  3. Der Gutscheinwert wird nur mit Artikeln und Dienstleistungen aus dem Produktportfolio der QualityMind GmbH verrechnet und kann nicht rückerstattet werden
  4. Der Käufer bekommt 1-2 Tage nach dem Erwerb des Gutscheins eine Mail mit einer PDF des erworbenen Gutscheins mit einem Gutscheincode, dieser muss beim einlösen auch abgegeben werden.
  5. Wenn Sie einen Gutschein verschenken möchten, teilen Sie uns bitte vor Erstellung des Gutscheins den Namen des beschenkten mit.

 


Preise, Zahlung und Verzug

 

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Transportverpackung, Zoll und Versandkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, soweit nicht anders ausgewiesen, nicht in den Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert berechnet.
  3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  4. Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und die Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Werkabnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  5. Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen bar, Nachname oder Vorauskasse. Bei regelmäßigen Käufen erhält der Kunde eine Kundennummer, die unbeschadet einer abweichenden Vereinbarung zu einer Lieferung mit einem Zahlungsziel von 8 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum führen kann. 
  6. Bei vereinbartem Zahlungsziel hat die Zahlung des Rechnungsendbetrages ausschließlich auf das umseitig genannte Bankkonto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  7. Dienstleistungsrechnungen sowie Rechnungen über Software oder Auftragsarbeiten nach Kundenvorgaben sind sofort fällig.
  8. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein; wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderen Lieferungen handelt, sind wir berechtigt Verzugszinsen, in Höhe von 8% bei Unternehmern bzw. 5% bei Verbrauchern über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, gemäß § 288 BGB zu verlangen. Des Weiteren sind wir berechtigt ihm den Bearbeitungsaufwand für deswegen ergehende Mahnungen in Rechnung zu stellen.
  9. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der QualityMind eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
  10. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderungen des Kunden anerkannt sind oder ein rechtskräftiger Titel gegen die QualityMind vorliegt.
  11. Ein Einbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kauf- bzw. Werkvertrag beruht.

 


Zeitpunkt und Umfang von Lieferung und Versand

 

  1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Kunden über.
  5. Für den Fall, dass der Kunde kein Verbraucher ist, geht die Gefahr, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung; bei Versendung der Sache auf den Kunden über, oder wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird, oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Abweichungen oder Änderungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind.
  7. Wird die QualityMind aufgrund eines Umstandes, den wir zu vertreten haben, daran gehindert, den Liefergegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, bzw. einen schriftlich zugesagten Fertigstellungstermin einzuhalten, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  8. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Kunde einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von maximal 5 % des Wertes der Lieferung, nach Vollendung der ersten Verzugswoche, geltend machen.
  9. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben.
  10. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  11. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
  12. Kommt der Kunde in Annahme- Schuldnerverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten; so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache, ungeachtet 5.4 und 5.5, spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  13. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 


Warenrücknahme und Wiedereinlagerung

 

  1. Soweit wir freiwillig vom Kunden Ware zurücknehmen, gilt folgendes: 
  2. Rücknahmefähig ist nur Ware in ordnungsgemäßem, unbenutztem, verkaufsfähigem Zustand.
  3. Sonderanfertigungen und spezielle Bestellungen auf Kundenwunsch sind nicht Rücknahmefähig.
  4. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des Warenwerts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr, die nicht in bar ausbezahlt wird, sondern nur bei künftigen Einkäufen bzw. Aufträgen verrechnet wird.
  5. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 10% des Warenwertes der zurückgenommenen Ware.

 


Reparaturen und Instandsetzungen

 

  1. Bei Instandsetzungsaufträgen sind wir auch zur Behebung solcher Mängel berechtigt, die sich erst während der Arbeit zeigen. Es steht dem Kunden frei Obergrenzen für jeden Einzelfall festzulegen, deren Gültigkeit erst durch schriftliche Bestätigung unsererseits erlangt wird.
  2. Reparatur- und Instandsetzungsrechnungen sowie Rechnungen über sonstige Leistungen wie Ersatzteile und Materialeinsatz sind sofort fällig.
  3. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt hat.
  4. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb von zwei Arbeitstagen ausgeführt werden, verkürzt sich die Abnahmefrist auf drei Arbeitstage.
  5. Bei Abnahmeverzug ist die QualityMind berechtigt eine Aufbewahrungsgebühr zu berechnen. Die QualityMind kann nach eigenem Ermessen den Auftragsgegenstand auch anderweitig zur Aufbewahrung bringen. Die Kosten der Aufbewahrung, Abholung oder Zustellung erfolgen auf Rechnung des Kunden.

 


Eigentumsvorbehalt

 

  1. Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kauf- bzw. Werkvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Kunde ein Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. 
  3. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-, und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  4. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware heraus zu verlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
  5. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Differenz zwischen Kaufpreis und Verwertungserlös zu ersetzen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Kunden bleibt darüber hinaus vorbehalten.
  6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  7. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.
  8. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
  9. Für den Fall, dass der Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 


Erweitertes Pfandrecht

 

  1. Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
  2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
  3. Macht die QualityMind von ihrem Recht zum Pfandverkauf der in ihrem Besitz gelangten Gegenstände Gebrauch, so genügt für die Pfandverkaufsandrohung die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte, der QualityMind bekannte Anschrift des Kunden.
  4. Die Benachrichtigung muss eine Nachfrist zur Regulierung unserer fälligen Ansprüche enthalten.
  5. Das vertragliche Pfandrecht dient unserer Sicherung. Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten entsprechend.

 


Beanstandung, Garantie und Gewährleistung

 

  1. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder der bestellten Lieferung Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Liefergegenstandes oder des Lieferumfanges hergeleitet werden.
  2. Es gelten jeweils die Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel durch qualifiziertes Fachpersonal vornehmen zu lassen.
  4. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr.
  5. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, für neu hergestellte Sachen, von 2 Jahren.
  6. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.
  7. Wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
  8. Beanstandungen wegen offensichtlicher, bei Aufträgen unter Kaufleuten auch erkennbarer Mängel, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Kalenderwoche nach Abnahme, der QualityMind schriftlich mitgeteilt werden. Die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelanzeige ist ausreichend.
  9. Geschieht dies nicht, so sind Ansprüche aufgrund dieser Mängel gegen uns Ausgeschlossen.
  10. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotzt Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
  11. Die Abnahme des Leistungsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  12. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  13. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Kunden sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. 
  14. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, haben wir das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  15. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  16. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist.
  17. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
  18. Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.
  19. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Ware von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung der QualityMind beseitigt wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht ursächlich auf die Veränderung, die Bearbeitung oder den Mangel zurückzuführen ist.
  20. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Beanspruchung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
  21. Ansprüche des Kunden wegen der, zum Zweck der Nacherfüllung, erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.

 


Haftung

 

  1. Wenn die vom Kunden gelieferten Stoffe (insbesondere Einsatz-, Betriebs-, und Verfahrensbedingungen, Rezepturen, Spezifikationen sowie sonstige für die zu erbringende Leistungen erhebliche Umstände und Parameter) einen Mangel verursachen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
  2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.
  3. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, ist die Haftung, soweit uns eine grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

 


Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges

 

  1. Der Erfüllungsort der QualityMind ist unser Geschäftssitz.
  2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Frankfurt/Offenbach, wenn der Kunde Unternehmer ist. Die QualityMind ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen, wenn der Kunde Unternehmer ist.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht - CISG), auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
  4. Gemäß § BDSG weisen wir darauf hin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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